Das (die) Steuer immer fest im Griff – alles neu macht 2025!

Geringfügigkeitsgrenze​: Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 01.01.2025 € 551,10. Grenzwert für die pauschale DG-Abgabe: € 826,65. Wenn mehr als ein/e geringfügige/r Dienstnehmer*in beschäftigt wird und dieser Grenzwert überschritten wird, fällt ein Beitrag i.H.v. 19,4% von der Bruttolohnsumme zusätzlich als Lohnnebenkosten an. […]

Homeoffice wird ab 2025 zu Telearbeit

Man sieht ein Männchen vorm PC sitzen. Darauf sieht man die Website von Jennifer Haidacher. An der Wand hängt eine Bildergalerie mit Familienfotos

Mit dem Telearbeitsgesetz (TelearbG), das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wurden weitreichende Anpassungen vorgenommen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer*innen, die Telearbeit außerhalb ihres Wohnraums leisten, zu verbessern. Ziel ist es, klare Regelungen zu schaffen und dabei Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht zu harmonisieren. Dieses Gesetz erweitert bestehende Homeoffice-Regelungen und berücksichtigt die zunehmende Bedeutung von ortsungebundenem Arbeiten.

Maximiere deine Steuerrückzahlung

Man sieht ein Männchen am PC arbeiten. Am Bildschirm ist die Seite von Finanz Online zu sehen.

Die Arbeitnehmerveranlagung – oft auch als (Lohn-)Steuerausgleich bezeichnet – bietet Arbeitnehmer*innen in Österreich die Möglichkeit, ihre Lohnsteuer auf Basis des gesamten Jahreseinkommens neu berechnen zu lassen. In vielen Fällen führt dies zu einer Steuergutschrift, da während des Jahres möglicherweise zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Hier erfährst du, wann und warum eine Arbeitnehmerveranlagung sinnvoll ist, welche Abzugsmöglichkeiten es gibt und welche Fristen zu beachten sind.

Kleine Jobs, große Vorteile: Der Leitfaden zu geringfügiger Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigungen bieten für den/die Arbeitgeber*in und auch den/die Mitarbeiter*in flexible Möglichkeiten. Doch was genau bedeutet eine geringfügige Beschäftigung und welche Regelungen gelten hierfür? Wer gilt als geringfügig beschäftigt? Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Entgelt die festgelegte Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Für das Jahr 2024 beträgt dies 518,44 Euro. Geringfügig Beschäftigte sind in […]

Rechtliches “ rundum “ den Urlaub

Urlaub – endlich mal abschalten, die Seele baumeln lassen und neue Energie tanken. Doch bevor es mit Koffer und Sonnenhut losgeht, gibt es einige rechtliche Aspekte rund um den Urlaub, die sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen kennen sollten. Betriebsurlaub: Nur mit Zustimmung der Mitarbeiter*innen Ein Betriebsurlaub kann nicht einfach einseitig vom/von der Arbeitgeber*in angeordnet werden. […]

Weihnachten – oh du korrekte steuerliche Behandlung

Weihnachtsgeschenke sind eine schöne Möglichkeit, Wertschätzung und Dankbarkeit auszudrücken und Mitarbeiter*innen, als auch Kunden/Kundinnen eine Freude zu bereiten. Doch wie wirken sich diese Geschenke in der Personalverrechnung und buchhalterisch aus?

ACHTUNG : Änderungen zur Karenz ab 01.11.2023

Spielfiguren. Große und kleine auf einem Spielplatz

Anspruch auf Karenz prinzipiell nur mehr bis zum 22. Lebensmonat für Geburten ab dem 01.11.2023 Die maximal mögliche Karenzdauer im Falle der Inanspruchnahme durch einen Elternteil (also ohne Teilung) wird in Bezug auf Geburten von Kindern ab dem 1. November 2023 um zwei Monate verkürzt. War es also bisher möglich, bis zum Ablauf des 24. […]

Neue Regelungen zur Urlaubsverjährung & Achtung Stolperfalle Urlaubsvorgriff!

Man sieht einen Strand und eine Spielfigur die die Ärmchen in die Luft strckt

Der Urlaub eines jeden Dienstnehmers ist ein gesetzlicher Anspruch und kann grundsätzlich nicht geschmälert werden. Doch wussten Sie, dass es einen Stichtag gibt, an dem dieser Anspruch verfällt (verfallen kann)? Das ist die sogenannte Urlaubsverjährung. Grundsätzlich gilt: Der Urlaub kann frühestens zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist, verjähren. Aus […]

Aus Frust wurde Lust

In dem Wandel von kleiner Organisation auf einen mittelgroßen Betrieb, fanden wir uns plötzlich in einem „ungeplanten und unstrukturierten“ Change Prozess wieder. Von heute auf morgen wurden aus kleinen überschaubaren Änderungen unserer Personalverwaltung und Administration, riesige Baustellen. Und durch Zufall sind wir auf Jennifer Kaier gestoßen, die uns im wahrsten Sinn an die Hand genommen hat. Es war eine Wohltat unsere Herausforderungen und Probleme mit ihr in Lösungen zu verwandeln. Denn was Jennifer Kaier kann, ist: Arbeitsrecht mit Verwaltung in Einklang zu bringen. Also nicht nur die Information liefern, was ist arbeitsrechtlich zu tun, sondern vor allem: „Wie setzen wir das um“ zu erklären und zu unterstützen. Es folgten zwei Termine der Problemidentifikation, in der wir die größeren und kleineren Felder thematisierten. Dann machte sich Jennifer Kaier an die Arbeit und erstellte für jedes Feld kurz-, mittel- und langfristige Lösungen. Über rund vier Monate begleitete sie uns intensiv in persönlichen Gesprächen, telefonisch und per E-Mail, je nachdem wie umfangreich die jeweilige Frage war.

 

Ein zentrales Ergebnis ist die Umstellung auf digitale Wege. Mit der Implementierung der digitalen Zeiterfassung und des Urlaubsmanagements haben alle einen besseren Überblick; Prozesse sind deutlich rascher und einfacher zu erledigen. Damit sind Ressourcen bei allen – den Mitarbeiterinnen*, der Verwaltung und bei mir in der Geschäftsführung weggefallen, die wir für Sinnvolleres nützen können. Jennifer Kaier ist die Personalabteilung, die wir intern so nicht haben und nicht leisten könnten. In der Zeit mit Jennifer Kaier haben wir die Dienstverträge und Gleitzeitvereinbarungen komplett neu aufgestellt; das Urlaubsmanagement überarbeitet, Prozesse eingeführt und verstanden, was in welchem Fall (arbeitsrechtlich) wie zu erledigen ist, eine digitale Zeiterfassung implementiert sowie die gesamte Personalverwaltung mittels HR-Tool optimiert.

 

Was das für uns bedeutet: Verschlankung, alles an einem Ort, zeitgemäße Unterlagen, Ersparnis von Ressourcen und vor allem viel weniger Frust. Was vorher auf Excel und verschiedene Laufwerke aufgeteilt war ist jetzt auf einen Klick abrufbar und wir haben den Durchblick. Die Führung unserer MitarbeiterInnen ist nicht nur professioneller, sondern auch weitaus einfacher und stressfreier geworden.

Es macht Spaß Urlaube freizugeben, Dienstverträge zu erstellen und Mitarbeiterinnen* am Laufenden zu halten. Ohne die Expertise von Jennifer Kaier wäre das so nicht gelungen.