
Die korrekte Arbeitszeitaufzeichnung
Arbeitgeber*innen sind laut § 26 AZG verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu dokumentieren. Dazu zählen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie – bei Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden – der Beginn und das Ende der Ruhepausen. Diese Verantwortung bleibt grundsätzlich beim/bei der Arbeitgeber*in, auch wenn Mitarbeiter*innen ihre Zeiten selbst erfassen. Wir empfehlen zu vereinbaren, dass die Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin zu führen sind – die Erfassung der Arbeitszeit also an den/die Mitarbeiter*in mit dem im Betrieb genutzten Vorlagen und/oder Programmen zu delegieren. In diesem Fall hat der/die Arbeitgeber*in den/die Arbeitnehmer*in zur ordnungsgemäßen Führung dieser Aufzeichnungen anzuleiten und die Aufzeichnungen regelmäßig zu kontrollieren.