
Sparkurs in der Sozialversicherung & alles zur Mitarbeiterprämie 2025
Im Rahmen geplanter Sparmaßnahmen sieht die Bundesregierung ab 2026 mehrere Neuerungen im Bereich der Sozialversicherung vor. Ziel ist es, Valorisierungen vorübergehend auszusetzen und bestimmte Beiträge zu erhöhen. So bleibt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze unverändert bei 551,10 €, was für viele Beschäftigte mit geringem Einkommen bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen zu Stundenkürzungen führen könnte.