
ACHTUNG : Änderungen zur Karenz ab 01.11.2023
Anspruch auf Karenz prinzipiell nur mehr bis zum 22. Lebensmonat für Geburten ab dem 01.11.2023 Die maximal mögliche Karenzdauer im Falle der Inanspruchnahme durch einen Elternteil (also ohne Teilung) wird