ORF-Beitrag für Unternehmen – Wer muss zahlen und wer nicht, wie viel und ab wann?

Ab 01. Jänner 2024 sind alle kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen, das sind alle Unternehmen deren Lohnsumme mindestens EUR 1.095,00 Brutto beträgt, auch dazu verpflichtet, einen ORF-Beitrag zu entrichten.
Dieser ORF-Beitrag ist demnach ein weiterer Bestandteil der Lohnnebenkosten.

Der neue ORF-Beitrag ersetzt ab 01.01.2024 die bereits bekannte „GIS-Gebühr“, die bisher immer dann fällig war, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radiogerät betrieben wird.
Ab 01.01.2024 weicht diese geräteabhängige Gebühr dem ORF-Beitrag, welcher geräteunabhängig anfällt und alle Hauptwohnsitz-Adressen zur Beitragszahlung verpflichtet.
Für den betrieblichen Bereich legt das ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) für den unternehmerischen Bereich die Lohnsumme als Anknüpfungspunkt fest, mit der ein Unternehmen der Kommunalsteuerpflicht im vorangegangenen Kalenderjahr unterliegt. Bedeutet im Klartext: Nur kommunalsteuerpflichtige Unternehmen, unterliegen auch dem ORF-Beitrag im unternehmerischen Bereich.

Es gilt dabei die folgende Staffel: 

Jahressumme der Arbeitslöhne je StandortgemeindeZu bezahlende Anzahl an ORF-Beiträgen (à € 15,30*) pro Monat*)ORF-Beitrag in EURO für die Standortgemeinde pro Monat*)
bis 1,6 Mio. Euro1 Beitrag15,30
bis 3 Mio. Euro2 Beiträge30,60
bis 10 Mio. Euro7 Beiträge107,10
bis 50 Mio. Euro10 Beiträge150,30
bis 90 Mio. Euro20 Beiträge306,00
mehr als 90 Mio. Euro50 Beiträge765,00

*) im Burgenland, in Kärnten, der Steiermark und Tirol zuzüglich einer – betraglich nach Bundesland variierenden – Landesabgabe

Ist hierfür eine Anmeldung bei der ORF-Beitragsservice GmbH erforderlich? Aktuell wird dies von der ORF-Beitragsservice GmbH verneint! Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS mit 31.12.2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet.

Hinweis: Sollten Sie dennoch weiterhin eine Zahlungsaufforderung erhalten, wenden Sie sich gerne an mich!

Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF Beitrag also für jene Unternehmen an, die im Vorjahr (2023) kommunalsteuerpflichtig waren. Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und werden frühestens Ende April an die Unternehmer übermittelt.

Nähere Infos hierzu finden Sie hier: Firmen – ORF Beitrag

Sie haben dennoch offene Fragen?

Gerne können Sie mich via E-Mail kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Jennifer M. Haidacher – Arbeitsrechtsberatung & Personalverrechnung

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