Ein Finger der auf eine Schrift zeigt auf der Bonus steht

Teuerungsprämie 2023

Auch im Jahr 2023 kann wieder eine Teuerungsprämie in Höhe von bis zu € 3.000,00 jährlich pro Arbeitnehmer*in abgabenfrei ausbezahlt werden – die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben.

 

Das bedeutet: Sie zahlen € 3.000 an ihre*n Dienstnehmer*in aus, es kommen € 3.000 bei Ihrem*r Dienstnehmer*in an und die Ihnen entstehenden Kosten belaufen sich ebenso auf € 3.000. Es können auch (weit) geringere Beträge im Rahmen dieser Teuerungsprämie ausbezahlt werden.

 

ACHTUNG! Es müssen hierfür einige Kriterien und Einschränkungen beachtet werden:

 

  • Die Abgabenfreiheit gilt nur, wenn die Teuerungsprämie entweder allen Dienstnehmer*innen und/oder bestimmten Dienstnehmer*innengruppen gewährt wird. Gruppen müssen anhand von arbeitsrechtlich klar nachvollziehbaren Gruppenkriterien sorgfältig ausgewählt werden – es ist keine Bevorzugung bzw. Ausgrenzung von einzelnen Dienstnehmern*innen erlaubt. Unsachliche Unterscheidungen sind daher unbedingt zu vermeiden!
  • Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. (Keine Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie)
  • Selbstverständlich kann die Teuerungsprämie für die Dienstnehmer*innen entsprechend dem Arbeitszeitausmaß aliquotiert werden.
  • Die Teuerungsprämie kann auch in Form von Gutscheinen, Geschenken, Mitarbeiterrabatten u.ä. gewährt werden. Denken Sie beispielsweise an, Ihren Mitarbeiter*innen heuer mit einem besonderen (Weihnachts-)Geschenk oder ähnlichem eine Freude zu machen, könnte dies ebenso als Teuerungsprämie (und daher abgabenfrei) gestaltet werden.
  • Die Auszahlung kann sowohl laufend monatlich, als auch einmalig, quartalsweise oder halbjährlich erfolgen.

 

Selbstverständlich berate ich Sie gerne zu der Ausgestaltung der Teuerungsprämie und setze dies für Sie in der Gehaltsabrechnung um!

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In dem Wandel von kleiner Organisation auf einen mittelgroßen Betrieb, fanden wir uns plötzlich in einem „ungeplanten und unstrukturierten“ Change Prozess wieder. Von heute auf morgen wurden aus kleinen überschaubaren Änderungen unserer Personalverwaltung und Administration, riesige Baustellen. Und durch Zufall sind wir auf Jennifer Kaier gestoßen, die uns im wahrsten Sinn an die Hand genommen hat. Es war eine Wohltat unsere Herausforderungen und Probleme mit ihr in Lösungen zu verwandeln. Denn was Jennifer Kaier kann, ist: Arbeitsrecht mit Verwaltung in Einklang zu bringen. Also nicht nur die Information liefern, was ist arbeitsrechtlich zu tun, sondern vor allem: „Wie setzen wir das um“ zu erklären und zu unterstützen. Es folgten zwei Termine der Problemidentifikation, in der wir die größeren und kleineren Felder thematisierten. Dann machte sich Jennifer Kaier an die Arbeit und erstellte für jedes Feld kurz-, mittel- und langfristige Lösungen. Über rund vier Monate begleitete sie uns intensiv in persönlichen Gesprächen, telefonisch und per E-Mail, je nachdem wie umfangreich die jeweilige Frage war.

 

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