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(EINE) RUND UM (SCHAU)

Man sieht eine Tastatur auf der Arbeitszeiterfassung steht und einige Kreise in denen je eine Figur steht. Neben der Figur ist eine Uhr abgebildet. Jede Figur steht für einen anderen Arbeitsbereich bzw Angestellten

Die korrekte Arbeitszeitaufzeichnung

Arbeitgeber*innen sind laut § 26 AZG verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu dokumentieren. Dazu zählen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie – bei Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden – der Beginn und das Ende der Ruhepausen. Diese Verantwortung bleibt grundsätzlich beim/bei der Arbeitgeber*in, auch wenn Mitarbeiter*innen ihre Zeiten selbst erfassen. Wir empfehlen zu vereinbaren, dass die Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin zu führen sind – die Erfassung der Arbeitszeit also an den/die Mitarbeiter*in mit dem im Betrieb genutzten Vorlagen und/oder Programmen zu delegieren. In diesem Fall hat der/die Arbeitgeber*in den/die Arbeitnehmer*in zur ordnungsgemäßen Führung dieser Aufzeichnungen anzuleiten und die Aufzeichnungen regelmäßig zu kontrollieren.

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Frau die krank am Laptop arbeitet und sie schaut verzweifelt auf den Bildschirm. Ober ihr sieht man einen Stempel, der in einer großen Hand gehalten wird. Darauf steht Kündigung.

Kann ein Dienstverhältnis während einem Krankenstand aufgelöst werden?

Krankenstand und Dienstverhältnis – eine Kombination, die rechtliche und finanzielle Herausforderungen birgt. Ob Kündigung, einvernehmliche Auflösung oder Entlassung: Als Arbeitgeber*in müssen Sie die Feinheiten der Entgeltfortzahlung und die rechtlichen Vorgaben kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie rechtssicher handeln und typische Fallstricke vermeiden.

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Das (die) Steuer immer fest im Griff – alles neu macht 2025!

Geringfügigkeitsgrenze​: Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 01.01.2025 € 551,10. Grenzwert für die pauschale DG-Abgabe: € 826,65. Wenn mehr als ein/e geringfügige/r Dienstnehmer*in beschäftigt wird und dieser Grenzwert überschritten wird, fällt ein Beitrag i.H.v. 19,4% von der Bruttolohnsumme zusätzlich als Lohnnebenkosten an. […]

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Man sieht ein Männchen vorm PC sitzen. Darauf sieht man die Website von Jennifer Haidacher. An der Wand hängt eine Bildergalerie mit Familienfotos

Homeoffice wird ab 2025 zu Telearbeit

Mit dem Telearbeitsgesetz (TelearbG), das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wurden weitreichende Anpassungen vorgenommen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer*innen, die Telearbeit außerhalb ihres Wohnraums leisten, zu verbessern. Ziel ist es, klare Regelungen zu schaffen und dabei Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht zu harmonisieren. Dieses Gesetz erweitert bestehende Homeoffice-Regelungen und berücksichtigt die zunehmende Bedeutung von ortsungebundenem Arbeiten.

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Man sieht ein Männchen am PC arbeiten. Am Bildschirm ist die Seite von Finanz Online zu sehen.

Maximiere deine Steuerrückzahlung

Die Arbeitnehmerveranlagung – oft auch als (Lohn-)Steuerausgleich bezeichnet – bietet Arbeitnehmer*innen in Österreich die Möglichkeit, ihre Lohnsteuer auf Basis des gesamten Jahreseinkommens neu berechnen zu lassen. In vielen Fällen führt dies zu einer Steuergutschrift, da während des Jahres möglicherweise zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Hier erfährst du, wann und warum eine Arbeitnehmerveranlagung sinnvoll ist, welche Abzugsmöglichkeiten es gibt und welche Fristen zu beachten sind.

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Ein Männchen steht mit Aktentasche am Bahnhof

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro sind essenzielle steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer*innen in Österreich, die regelmäßig längere Arbeitswege zurücklegen. Für Arbeitgeber*innen ist es von entscheidender Bedeutung, diese korrekt in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen.

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Schwangerschaft am Arbeitsplatz Teil 3: Familienfreundliche Arbeitsmodelle

Elternkarenz und Elternteilzeit sind entscheidende Instrumente, um Mitarbeiter*innen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Als Arbeitgeber*in ist es wichtig, die gesetzlichen Ansprüche sorgfältig zu beachten. Ein fundiertes Verständnis dieser Regelungen hilft, die richtige Balance zwischen betrieblichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Mitarbeiter*innen zu finden.

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Aus Frust wurde Lust

In dem Wandel von kleiner Organisation auf einen mittelgroßen Betrieb, fanden wir uns plötzlich in einem „ungeplanten und unstrukturierten“ Change Prozess wieder. Von heute auf morgen wurden aus kleinen überschaubaren Änderungen unserer Personalverwaltung und Administration, riesige Baustellen. Und durch Zufall sind wir auf Jennifer Kaier gestoßen, die uns im wahrsten Sinn an die Hand genommen hat. Es war eine Wohltat unsere Herausforderungen und Probleme mit ihr in Lösungen zu verwandeln. Denn was Jennifer Kaier kann, ist: Arbeitsrecht mit Verwaltung in Einklang zu bringen. Also nicht nur die Information liefern, was ist arbeitsrechtlich zu tun, sondern vor allem: „Wie setzen wir das um“ zu erklären und zu unterstützen. Es folgten zwei Termine der Problemidentifikation, in der wir die größeren und kleineren Felder thematisierten. Dann machte sich Jennifer Kaier an die Arbeit und erstellte für jedes Feld kurz-, mittel- und langfristige Lösungen. Über rund vier Monate begleitete sie uns intensiv in persönlichen Gesprächen, telefonisch und per E-Mail, je nachdem wie umfangreich die jeweilige Frage war.

 

Ein zentrales Ergebnis ist die Umstellung auf digitale Wege. Mit der Implementierung der digitalen Zeiterfassung und des Urlaubsmanagements haben alle einen besseren Überblick; Prozesse sind deutlich rascher und einfacher zu erledigen. Damit sind Ressourcen bei allen – den Mitarbeiterinnen*, der Verwaltung und bei mir in der Geschäftsführung weggefallen, die wir für Sinnvolleres nützen können. Jennifer Kaier ist die Personalabteilung, die wir intern so nicht haben und nicht leisten könnten. In der Zeit mit Jennifer Kaier haben wir die Dienstverträge und Gleitzeitvereinbarungen komplett neu aufgestellt; das Urlaubsmanagement überarbeitet, Prozesse eingeführt und verstanden, was in welchem Fall (arbeitsrechtlich) wie zu erledigen ist, eine digitale Zeiterfassung implementiert sowie die gesamte Personalverwaltung mittels HR-Tool optimiert.

 

Was das für uns bedeutet: Verschlankung, alles an einem Ort, zeitgemäße Unterlagen, Ersparnis von Ressourcen und vor allem viel weniger Frust. Was vorher auf Excel und verschiedene Laufwerke aufgeteilt war ist jetzt auf einen Klick abrufbar und wir haben den Durchblick. Die Führung unserer MitarbeiterInnen ist nicht nur professioneller, sondern auch weitaus einfacher und stressfreier geworden.

Es macht Spaß Urlaube freizugeben, Dienstverträge zu erstellen und Mitarbeiterinnen* am Laufenden zu halten. Ohne die Expertise von Jennifer Kaier wäre das so nicht gelungen.