Auf die Pedale, fertig, los!

Auf die Pedale, fertig, los! Das Jobrad als Turbo für Mitarbeiterzufriedenheit

Immer mehr Betriebe bieten ihren Mitarbeitern*innen die Möglichkeit, ein Dienstfahrrad zu nutzen – sei es ein klassisches Fahrrad oder ein E-Bike. Unternehmen können die Fahrräder entweder kaufen oder leasen und diese den Mitarbeitern*innen kostenfrei oder gegen Kostenbeteiligung überlassen.

Was ist ein Jobrad?

Ein Jobrad ist ein Fahrrad, das vom/von der Arbeitgeber*in gekauft oder geleast und dem/der Mitarbeiter*in zur Verfügung gestellt wird. Dies kann entweder kostenfrei oder gegen eine Gebühr geschehen. Dabei gibt es mehrere Varianten der Anschaffung:

    1. Kauf durch den/die Arbeitgeber*in: Das Unternehmen erwirbt das Fahrrad und stellt es den Mitarbeitern*innen zur Verfügung (Eigentumserwerb).

    2. Leasing: Eine Leasinggesellschaft kauft das Fahrrad und der/die Arbeitgeber*in least es für die Mitarbeiter*innen (Arbeitgeber*in ist Leasingnehmer*in).

Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter*innen

Das Jobrad-Modell bietet zahlreiche Vorteile für beide Seiten:

    • Förderungen für E-Bikes: Unternehmen können oft Förderungen für die Anschaffung von Elektrofahrrädern in Anspruch nehmen. Eine Voraussetzung ist dabei, dass die Fahrräder mindestens vier Jahre im wirtschaftlichen Eigentum des Betriebs bleiben.
    • Steuerliche Vorteile: Die Bereitstellung eines Fahrrades zur privaten Nutzung ist grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt sowohl für gekaufte als auch für geleaste Fahrräder. Für steuerliche Zwecke wird eine übliche Nutzungsdauer von 5 Jahren angenommen.
    • Pendlerpauschale: Der steuerliche Anspruch des/der Mitarbeiters*in auf ein Pendlerpauschale bleibt bestehen.
    • Vorsteuerabzug: Betrieblich angeschaffte Fahrräder und E-Bikes berechtigen zum Vorsteuerabzug.

Modelle der Fahrradüberlassung

Es gibt verschiedene Modelle für die Überlassung von Fahrrädern an Mitarbeiter*innen, die jeweils unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen und steuerliche Folgen nach sich ziehen:

  1. Kostenfrei zur Verfügung gestellt (ohne Nutzungsgebühr):
    • Der/die Mitarbeiter*in erhält das Fahrrad zusätzlich zu seinem Gehalt. Diese Nutzung ist steuerfrei und hat keine Auswirkungen auf die Lohnabrechnung. Es entsteht kein Sachbezug für den/die Mitarbeiter*in und der/die Arbeitgeber*in bezahlt die Leasingraten.
    • Beispiel: Ein/e Mitarbeiter*in mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro erhält ein geleastes Fahrrad ohne zusätzliche Kosten. Das Gehalt bleibt bei 3.000 Euro.
  2. Gegen Nutzungsgebühr (vom Nettogehalt abgezogen):
    • Der/die Mitarbeiter*in zahlt eine monatliche Gebühr für die Nutzung des Fahrrads, die vom Nettogehalt abgezogen wird. Dies hat keine Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlagen für Lohnabgaben.
    • Nachteil: Es gibt keine Einsparungen bei Abgaben, Steuern und Sozialversicherung für den/die Mitarbeiter*in oder den/die Arbeitgeber*in.
    • Beispiel: Ein/e Mitarbeiter*in zahlt 100 Euro monatlich für das Fahrrad, das Bruttogehalt bleibt bei 3.000 Euro.
  3. Bezugsumwandlung (vom Bruttogehalt abgezogen):
    • Der/die Mitarbeiter*in zahlt die Nutzungsgebühr durch eine Reduktion des Bruttogehalts. Dies führt zu einer Senkung der Bemessungsgrundlagen für Lohnsteuer und Sozialabgaben.
    • Beispiel: Das Bruttogehalt wird um 100 Euro reduziert, sodass der Mitarbeiter 2.900 Euro erhält. Dies reduziert auch die Bemessungsgrundlagen für Lohnabgaben.
    • Nachteil: Das reduzierte Bruttogehalt kann sich auf Entgeltbestandteile wie Krankengeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld auswirken. Dies könnte jedoch in der Vereinbarung ausgeschlossen werden.
    • Wichtig: Die Bezugsumwandlung darf nur so hoch sein, dass das kollektivvertragliche Gehalt nicht unterschritten wird.
  •  

Praktische Abwicklung beim Bikeleasing

Der Ablauf beim Bikeleasing ist in der Regel wie folgt:

    1. Mitarbeiter*in sucht Fahrrad im Shop eines kooperierenden Fahrradhändlers aus.
    2. Fahrradhändler*in erstellt ein Angebot, Mitarbeiter füllt ein Formular zum Leasing-/Kaufvertrag aus.
    3. Unterlagen (Bestellformular, Kalkulation und Leasing-/Kaufvertrag) werden an das Unternehmen übermittelt.
    4. Unternehmen prüft die Unterlagen und schickt sie unterfertigt an den Fahrradhändler*in zurück.
    5. Fahrradhändler*in stellt Rechnung aus.
    6. Leasingunternehmen überweist Kaufpreis an den/die Fahrradhändler*in.
    7. Fahrradhändler*in übergibt Rad an den/die Mitarbeiter*in (rechtlicher Eigentümer ist aber das Leasingunternehmen).
    8. Unternehmen überweist die monatliche Leasingrate für die Leasing-Laufzeit an das Leasingunternehmen.
    9. Mitarbeiter*in kümmert sich um regelmäßiges Service (diesbezügliche Pflicht sollte in der Vereinbarung verankert werden).
    10. Am Ende der Laufzeit erwirbt der/die Mitarbeiter*in das Fahrrad zum verbleibenden Restwert (inkl. USt).

Firmenfahrräder sind ein Sprungbrett für Mitarbeiter*innenmotivation und Umweltbewusstsein

Ein Jobrad bietet eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen, ihren Mitarbeitern*innen ein zusätzliches Benefit zu bieten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Ob klassisches Fahrrad oder E-Bike, die verschiedenen Modelle der Überlassung ermöglichen eine flexible Anpassung an die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter*innen und Ihres Unternehmens. So fördern Jobräder nicht nur die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen, sondern tragen auch zu einem umweltfreundlichen Unternehmensprofil bei.

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