Ein umfassender Leitfaden für Arbeitgeber:innen
Entstanden in Kooperation mit Martin Fischer B.Sc., Mature Secure Consulting e.U.: Externe Sicherheitsfachkraft und Brandschutzbeauftragter für AUVAsicher in Tirol, Experte für Unternehmenssicherheit in den Bereichen Arbeitnehmer:innenschutz, Brandschutz, Gebäudesicherheit, Wirtschaftsschutz (Wirtschafts- und Industriespionage) uvm.
Das Arbeitsinspektorat ist eine staatliche Behörde in Österreich und Teil des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (ehem. BM für Arbeit und Wirtschaft). Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmer:innen zu überwachen. Durch Kontrollen und Beratungen stellt das Arbeitsinspektorat sicher, dass Arbeitsbedingungen sicher, gesundheitsverträglich und fair gestaltet sind. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber:innen durchzusetzen.
Um optimal auf Kontrollen des Arbeitsinspektorats vorbereitet zu sein, sollten Arbeitgeberinnen sich einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften verschaffen. Eine kostenlose Beratung durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVAsicher), kann Arbeitgeberinnen bei der Umsetzung der Vorgaben bis zu einer maximalen Anzahl von 50 Mitarbeiter:innen (bzw. bis max. 250 MA bei mehreren Standorten, wenn pro Standort nicht mehr als 50 MA beschäftigt sind) unterstützen.
Beschäftigt man mehr als 50 Mitarbeiter:innen ist intern eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen (dies kann allerdings auch an externes Fachpersonal vergeben werden).
1) Vorschriften des Arbeitsinspektorats für Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und weiterer relevanter Gesetze einzuhalten. Dazu gehören unter anderem:
- Sicherheit am Arbeitsplatz (Auszug): Arbeitsstättenverordnung (AStV), Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V), Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V), Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), Mutterschutzgesetz (MSchG), Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG), Verordnung Explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), Maschinen Sicherheitsverordnung (MSV), uvm.
- Arbeitszeiten: Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sowie das Arbeitsruhegesetz (ARG) legen fest, wie lange Arbeitnehmer:innen täglich und wöchentlich arbeiten dürfen.
- Gefährliche Stoffe:a. regelt das Chemikaliengesetz (ChemG), die REACH-Verordnung, die CLP-Verordnung und die Giftverordnung den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Muss bei gefährlichen Tätigkeiten bereitgestellt und genutzt werden.
- Gesundheitsprävention: Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen sind für bestimmte Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten (u.a. z.B. Schweißrauch) vorgeschrieben. Eine ausreichende Anzahl von Ersthelfer:innen muss im Betrieb bestellt und eine arbeitsmedizinische Betreuung gewehrleistet sein.
- Brandschutz und Evakuierung: Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen, ev. Evakuierungspläne und geschultes Personal muss vorhanden sein.
2) Was kann ein/e Arbeitsinspektor:in überprüfen?
Ein/e Arbeitsinspektor:in ist befugt, unangekündigte oder angekündigte Kontrollen in Betrieben durchzuführen und dabei folgende Punkte zu prüfen:
- Arbeitnehmer:innenschutz:B. Einhaltung der Sicherheitsstandards, Bereitstellung von PSA, Schutz gefährdeter Gruppen (Jugendliche, Schwangere, Behinderte)
- Arbeitszeitaufzeichnungen: Prüfung, ob gesetzliche Arbeitszeiten eingehalten werden
- Brandschutz: Existenz und Wartung von Feuerlöschern, Fluchtwegen, Evakuierungsplänen
- Unfallprävention: Sicherheitsunterweisungen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Notfallpläne
- Gefahrstoffe: Lagerung, Kennzeichnung und Handhabung von gefährlichen Stoffen
- Arbeitsumgebung: Ergonomie, Lärmschutz, Beleuchtung, Belüftung
TIPP: Arbeitgeber:innen sollten dafür sorgen, dass alle erforderlichen Unterlagen jederzeit griffbereit sind und geschulte Ansprechpersonen in ihrem Unternehmen vorhanden sind.
3) Maßnahmen für einen korrekten Arbeitnehmerschutz
Ein gut durchdachtes Arbeitsschutzkonzept ist essenziell, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten. Wichtige Maßnahmen beinhalten:
- Unterweisungen: Neue und bestehende Mitarbeiter:innen müssen mind. jährlich gem. § 14 ASchG zu diversen Themen nachweislich geschult werden.
- Arbeitsplatzevaluierung: Identifikation, Beurteilung und Beseitigung potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung, Wartung und Kontrolle der Verwendung von z.B. Schutzmasken, Handschuhen, PSA gegen Absturz udgl.
- Arbeitsmedizinische Betreuung: Regelmäßige medizinische Checks zur Erkennung gesundheitlicher Risiken.
- Notfallpläne und Erste Hilfe: Einweisung der Mitarbeiter:innen in Notfallmaßnahmen, ev. Einrichtung von Erste-Hilfe-Stationen, Schulung von Personal für den Anlassfall.
4) Kostenlose Betreuung durch AUVAsicher
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bietet für Betriebe kostenlose Beratung zum ArbeitnehmerInnenschutz wie anfangs beschrieben an. Arbeitgeber:innen erhalten praxisnahe Unterstützung, um sicherzustellen, dass bei einer Kontrolle keine Mängel festgestellt werden.
Leistungen von AUVAsicher:
- Regelmäßige sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuung
- Schulungen und Workshops
- Unterstützung bei der Evaluierung von Gefahren am Arbeitsplatz
- Informationen zu gesetzlichen Änderungen
TIPP: Arbeitgeber:innen sollten die kostenlose Betreuung von AUVAsicher nutzen, um sich optimal auf behördliche Kontrollen vorzubereiten! Anmeldung ist jederzeit unter https://auva.at/praevention/sicher-arbeiten/auvasicher-betreuung-von-kleinbetrieben/anmeldung möglich.
5) Wie bereitet sich ein/e Arbeitgeber:in optimal auf eine Kontrolle vor?
Um sicherzustellen, dass bei einer Kontrolle des Arbeitsinspektorats keine Beanstandungen auftreten, sollten Arbeitgeber:innen u.a. folgende Punkte beachten:
- Lückenlose Führung der Dokumentationen
- Arbeitszeitaufzeichnungen
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Schulung der Mitarbeiter:innen
- Unterweisungen sind nachweislich zu dokumentieren und jährlich durchzuführen
- Schulungen zu Gefahrstoffen und Maschinenhandhabung durchführen
- Einhaltung von Schutzmaßnahmen
- Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (wie z.B. Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, etc.) bereitstellen und kontrollieren
- Regelmäßige Wartung von Anlagen und Geräten
- Sicherheitsprüfungen dokumentieren
- Technische Wartungen termingerecht durchführen
- Auf Kontrollen vorbereiten
- Zuständige Ansprechperson im Betrieb festlegen
- Wichtige Unterlagen leicht zugänglich halten
Das Arbeitsinspektorat spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Arbeitnehmer:innen. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, alle relevanten Vorschriften einzuhalten, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Durch eine gute Vorbereitung, Sicherheitsmaßnahmen und die Nutzung der kostenlosen Beratungsangebote von AUVAsicher, können Betriebe die Sicherheit am Arbeitsplatz drastisch erhöhen, sich dadurch auch optimal auf eine Kontrolle vorbereiten und somit auch potenzielle Strafen vermeiden.
TIPP: Setzen Sie auf eine vorausschauende Sicherheitsstrategie und nehmen Sie das Thema nicht auf die leichte Schulter! Investieren Sie in gezielte Schulungsmaßnahmen, überprüfen Sie regelmäßig Ihre Schutz- wie Sicherungsmaßnahmen und dokumentieren Sie Ihre betrieblichen Abläufe sorgfältig. So schaffen Sie eine solide Basis für nachhaltige Sicherheit am Arbeitsplatz und sind damit auch bestens für behördliche Kontrollen gewappnet.
Wie und durch wen kann geholfen werden?
Präventiv kann die AUVAsicher kostenlos, wie zuvor beschrieben, für die kostenlose arbeitsmedizinische – wie sicherheitstechnische Betreuung – angefordert werden.
Natürlich können auch gewerberechtliche Dienstleister diese Leistung erbringen. Der Vorteil ist zumeist, dass diese Dienstleister mehr Zeit für die Bedürfnisse bzw. Notwendigkeit in Ihrem Betrieb aufwenden können und die Betreuung zielgerichteter sein kann. Hier gibt es teils sehr große Unterschiede in Preis und Leistung, sodass der Vergleich mehrerer Anbieter und deren Angebote sehr anzuraten ist. Ein Dienstleister muss mindestens die Ausbildung einer in Österreich zugelassenen Sicherheitsfachkraft (SFK) gem. SFK-VO aufweisen können. Jede zusätzliche Ausbildung ist für den Betrieb von großem Vorteil, da das Unternehmen optimalerweise immer in seiner Gesamtheit betrachtet werden sollte.
Besonders im Brandschutz sind Fehler keine Kavaliersdelikte und Arbeitgeber:innen, wieauch Versicherungen können sich wegen grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz regressieren. So haftet der/die Brandschutzbeauftragte persönlich, nach zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen gegenüber geschädigten Dritten. Die sorgfältige und nachweisliche Erfüllung der in der Arbeitsstättenverordnung detailliert geregelten Aufgaben sind hier haftungsbegründend (bspw. korrektes Führen des Brandschutzbuches, tagesaktuelle Haltung des Brandschutzplans, Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen,…) – es empfiehlt sich hierbei Unterstützung bei Experten einzuholen und/oder auch die Auslagerung an einen externen Brandschutzbeauftragten!
Brandschutz – ein aktuelles Beispiel seiner Relevanz (externer Link): 76 Tote bei Hotel-Brand – Wer trägt die Verantwortung?
- Haben Sie Fragen bezüglich der gesetzlichen Notwendigkeit einer Betreuung?
- Sind Sie sich unsicher, ob Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen?
- Wissen Sie, was in Ihrem Betrieb alles von Nöten ist, um ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten zu können (Stichwort Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin)?
- Wie schütze ich meine Mitarbeiter:innen auf Dienstreisen im In- und Ausland und was muss alles berücksichtigt werden?
Wenn Sie solche, oder ähnliche Fragen haben, können sie Herrn Martin Fischer, BSC, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Mature Secure Consulting e.U. gerne kontaktieren!

Martin Fischer, BSC – Externe Sicherheitsfachkraft und Brandschutzbeauftragter für AUVAsicher in Tirol
Martin Fischer, BSC – Externe Sicherheitsfachkraft und Brandschutzbeauftragter für AUVAsicher in Tirol
Wenn Sie solche, oder ähnliche Fragen haben, können sie Herrn Martin Fischer, BSC, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Mature Secure Consulting e.U. gerne kontaktieren!
Experte mit über 20 Jahren Erfahrung in Sicherheitsbelangen:
- Studium „Integriertes Sicherheitsmanagement“
- Experte für Unternehmenssicherheit in den Bereichen
- Arbeitnehmer:innenschutz
- Brandschutz
- Gebäudesicherheit & Zutrittskontrollen
- Reisesicherheit (u.a. auf Dienstreisen)
- Wirtschaftsschutz (Wirtschafts- und Industriespionage)
- Langjährige Erfahrung als internationaler ISO-Auditor für
- Qualitätsmanagement
- Arbeitssicherheit
- Umweltmanagement
- Sicherheitsmanagement
- Sicherheitsmanagement in der Lieferkette
Für Anfragen jeglicher Art steht Ihnen Herr Fischer jederzeit gerne unkompliziert unter office@masec.at oder auch telefonisch unter 0043 664/1275123 zur Verfügung!
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