Man sieht eine Tastatur auf der Arbeitszeiterfassung steht und einige Kreise in denen je eine Figur steht. Neben der Figur ist eine Uhr abgebildet. Jede Figur steht für einen anderen Arbeitsbereich bzw Angestellten

Die korrekte Arbeitszeitaufzeichnung

Was Arbeitgeber*innen beachten müssen

Arbeitgeber*innen sind laut § 26 AZG verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu dokumentieren. Dazu zählen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie – bei Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden – der Beginn und das Ende der Ruhepausen. Diese Verantwortung bleibt grundsätzlich beim/bei der Arbeitgeber*in, auch wenn Mitarbeiter*innen ihre Zeiten selbst erfassen. Wir empfehlen zu vereinbaren, dass die Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin zu führen sind – die Erfassung der Arbeitszeit also an den/die Mitarbeiter*in mit dem im Betrieb genutzten Vorlagen und/oder Programmen zu delegieren. In diesem Fall hat der/die Arbeitgeber*in den/die Arbeitnehmer*in zur ordnungsgemäßen Führung dieser Aufzeichnungen anzuleiten und die Aufzeichnungen regelmäßig zu kontrollieren.

Anforderungen an Arbeitszeitaufzeichnungen

Arbeitszeitaufzeichnungen sind zwingend immer zu führen und müssen folgendes enthalten:

  • Beginn und Ende der Arbeitszeit (je Arbeitstag).
  • wenn die Arbeitszeit am jeweiligen Arbeitstag mehr als sechs Stunden dauert: Beginn und Ende der mindestens 30-minütigen Ruhepause.

Es ist empfehlenswert, die Arbeitszeitaufzeichnungen jedes Monat beidseitig zu unterzeichnen.

Wichtig: Dienstpläne oder fixe Arbeitszeiten ersetzen die Pflicht zur Dokumentation der tatsächlichen Arbeitszeit nicht.

Konsequenzen bei fehlenden Aufzeichnungen

  • Verwaltungsstrafen: Bis zu 1.815 Euro Strafe je Mitarbeiter*in drohen, falls Aufzeichnungen fehlen (§ 28 Abs. 2 Ziffer 7 AZG).
  • Nachforderungen bei Prüfungen: Prüfer können Sozialversicherungsbeiträge schätzen, was zu hohen Nachzahlungen führen kann.
  • Anspruchsverlängerung: Fehlen Aufzeichnungen, können Arbeitnehmer*innen Ansprüche auf Überstundenvergütungen bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.
  • Beweisprobleme: Ohne eigene Aufzeichnungen ist es schwierig, die Richtigkeit von Arbeitnehmer*innenangaben zu widerlegen.

Empfehlungen für Arbeitgeber*innen

  • Einheitliche Systeme: Elektronische oder manuelle Aufzeichnungen sollten konsequent geführt werden. Wir unterstützen mit passenden Aufzeichnungsvorlagen oder mit einem geeigneten und leistbaren Zeiterfassungssystem gerne.
  • Kontrollen: Die erfassten Zeiten sollten unbedingt regelmäßig überprüft werden.

Arbeitszeitaufzeichnungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützen auch vor finanziellen und rechtlichen Risiken. Arbeitgeber*innen sollten großen Wert auf deren Vollständigkeit legen, um Strafen, Nachforderungen und Rechtsnachteile zu vermeiden.

Sie haben dennoch offene Fragen?

Gerne können Sie mich via E-Mail kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Jennifer M. Haidacher – Arbeitsrechtsberatung & Personalverrechnung

TEILEN
Ähnliche Artikel
Man sieht eine Tastatur auf der Arbeitszeiterfassung steht und einige Kreise in denen je eine Figur steht. Neben der Figur ist eine Uhr abgebildet. Jede Figur steht für einen anderen Arbeitsbereich bzw Angestellten

Die korrekte Arbeitszeitaufzeichnung

Arbeitgeber*innen sind laut § 26 AZG verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu dokumentieren. Dazu zählen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie – bei Arbeitszeiten von mehr als sechs

Weiterlesen »
Aus Frust wurde Lust

In dem Wandel von kleiner Organisation auf einen mittelgroßen Betrieb, fanden wir uns plötzlich in einem „ungeplanten und unstrukturierten“ Change Prozess wieder. Von heute auf morgen wurden aus kleinen überschaubaren Änderungen unserer Personalverwaltung und Administration, riesige Baustellen. Und durch Zufall sind wir auf Jennifer Kaier gestoßen, die uns im wahrsten Sinn an die Hand genommen hat. Es war eine Wohltat unsere Herausforderungen und Probleme mit ihr in Lösungen zu verwandeln. Denn was Jennifer Kaier kann, ist: Arbeitsrecht mit Verwaltung in Einklang zu bringen. Also nicht nur die Information liefern, was ist arbeitsrechtlich zu tun, sondern vor allem: „Wie setzen wir das um“ zu erklären und zu unterstützen. Es folgten zwei Termine der Problemidentifikation, in der wir die größeren und kleineren Felder thematisierten. Dann machte sich Jennifer Kaier an die Arbeit und erstellte für jedes Feld kurz-, mittel- und langfristige Lösungen. Über rund vier Monate begleitete sie uns intensiv in persönlichen Gesprächen, telefonisch und per E-Mail, je nachdem wie umfangreich die jeweilige Frage war.

 

Ein zentrales Ergebnis ist die Umstellung auf digitale Wege. Mit der Implementierung der digitalen Zeiterfassung und des Urlaubsmanagements haben alle einen besseren Überblick; Prozesse sind deutlich rascher und einfacher zu erledigen. Damit sind Ressourcen bei allen – den Mitarbeiterinnen*, der Verwaltung und bei mir in der Geschäftsführung weggefallen, die wir für Sinnvolleres nützen können. Jennifer Kaier ist die Personalabteilung, die wir intern so nicht haben und nicht leisten könnten. In der Zeit mit Jennifer Kaier haben wir die Dienstverträge und Gleitzeitvereinbarungen komplett neu aufgestellt; das Urlaubsmanagement überarbeitet, Prozesse eingeführt und verstanden, was in welchem Fall (arbeitsrechtlich) wie zu erledigen ist, eine digitale Zeiterfassung implementiert sowie die gesamte Personalverwaltung mittels HR-Tool optimiert.

 

Was das für uns bedeutet: Verschlankung, alles an einem Ort, zeitgemäße Unterlagen, Ersparnis von Ressourcen und vor allem viel weniger Frust. Was vorher auf Excel und verschiedene Laufwerke aufgeteilt war ist jetzt auf einen Klick abrufbar und wir haben den Durchblick. Die Führung unserer MitarbeiterInnen ist nicht nur professioneller, sondern auch weitaus einfacher und stressfreier geworden.

Es macht Spaß Urlaube freizugeben, Dienstverträge zu erstellen und Mitarbeiterinnen* am Laufenden zu halten. Ohne die Expertise von Jennifer Kaier wäre das so nicht gelungen.