Mitarbeiter*innen können diverse abgabenbefreite Goodies am Arbeitsplatz ermöglicht werden.
Beispiele und Ideen dafür sind:
• Der altbekannte Obstkorb und die Kaffeemaschine free of charge im Büro oder die frei zugängliche Red-Bull-Palette im Lager
• Möglicherweise habt ihr auch schon einmal über eine „Naschschublade“ nachgedacht?
• Einmal pro Woche wird gemeinsam gekocht, Lebensmittel all inclusive
• Wie wär’s mit einer Kühltruhe mit Eis zur freien Entnahme?
• Ihr könnt aber auch Speisen in euer Unternehmen liefern lassen und eure Mitarbeiter auf dieses Essen einladen. Wichtig ist nur, dass die Bezahlung direkt durch euch als Dienstgeber erfolgt.
All dies sind Beispiele für sozialversicherungs-, steuer- und Lohnnebenkostenfreie Verpflegungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einzige Voraussetzung: Die Mahlzeiten und/oder Getränke müssen am Arbeitsplatz für die Konsumation VOR ORT bereitgestellt werden. (keine Mitnahme nach Hause)
Es gibt jedoch noch weitere, sehr attraktive Möglichkeiten, wie ihr eure Mitarbeiter vor dem knurrenden Magen bewahren könnt:

a) Gutscheine für Mahlzeiten (Essensbons): maximal 8 Euro pro Arbeitstag sozialversicherungs-, steuer- und Lohnnebenkostenfrei, wenn die Gutscheine nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden. Dies bedeutet, ihr stellt Gutscheine in Höhe von max. EUR 8,00 pro Arbeitstag aus, welche eure Mitarbeiter*innen in einem Restaurant oder Lieferdienst einlösen können.
Vorsicht: KEIN Kauf von Lebensmitteln damit! Hier gibt es verschiedene Varianten, wie dieser Essenszuschuss an eure*n Mitarbeiter*in ausgegeben werden kann. Beispielsweise könnt ihr einen Deal mit dem Gastwirt eures Vertrauens vereinbaren und begleicht die Konsumationen eurer Mitarbeiter im Nachhinein direkt beim Gastwirt. Die zweite – und einfachere und spannendere – Möglichkeit ist die Ausgabe von (elektronischen) Gutscheinen an eure Mitarbeiter*innen. Der Vorteil der Gutscheine ist, dass diese auch zu einer höheren Summe kumuliert an einem Tag (bspw. Candlelight Dinner mit dem Partner) eingelöst werden können und noch dazu bei unzähligen verschiedenen Restaurants und Gaststätten. Außerdem kann der/die Mitarbeiter*in die Gutscheine sowohl bei der Arbeit im Home-Office beim Pizzalieferdienst seines/ihres Vertrauens einlösen, wie auch für den Feierabendsnack beim Gastwirt im Heimatort verwenden. (vorausgesetzt, dieser ist Partner im gewählten Gutscheinkonzept)
Dies ermöglicht dem/r Mitarbeiter*in maximale Flexibilität und erhöht euren „Goodie-Effekt“.
b) Alternativ Gutscheine zum Erwerb von Lebensmitteln: Auch Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln können sozialversicherungs-, steuer- und Lohnnebenkostenfrei ausgegeben werden, hier allerdings nur in Höhe von maximal 2 Euro pro Arbeitstag.
Gerne berate ich euch in dieser Angelegenheit und wir schaffen dadurch eine weitere Möglichkeit, die Mitarbeiterzufriedenheit zu stärken, wie auch das Nettoentgelt beim Mitarbeiter zu erhöhen und gleichzeitig die Lohnnebenkosten unten zu halten!